einem Unfallschaden
Ein Unfall, ganz gleich welches Ausmaß dieser hat, verringert den Wert Ihres Fahrzeugs im Vergleich zu einem unfallfreien Wagen. Auch nach der Instandsetzung müssen Sie bei einem Unfallwagen mit einer Wertminderung rechnen. Finanzielle Einbußen entstehen Ihnen vor allem dann, wenn Sie Ihren Pkw verkaufen wollen. Laut Gesetz müssen Sie den Käufer auf einen Vorschaden hinweisen. Einzig Bagatellschäden bilden die Ausnahmen.
Was ist der Minderwert eines Autos nach einem Unfall?
Die Wertminderung beschreibt den finanziellen Verlust in Bezug auf den Marktwert eines Fahrzeugs nach einem Autounfall, der auch nach einer fachgerechten Instandsetzung aufgrund der Unfallhistorie bestehen bleibt. Dabei lassen sich die merkantile Wertminderung und die technische Wertminderung unterscheiden.
Die merkantile Wertminderung
Ein Gutachter bewertet das Fahrzeug nach einem Unfall und erstellt darauf basierend das Unfallgutachten. Sofern nach einer fachgerechten Reparatur keine sichtbaren Schäden mehr festzustellen sind, spricht man von der merkantilen Wertminderung. Diese bezeichnet den Verlust im Marktwert, der resultiert, weil das Fahrzeug nun als Unfallwagen gilt. Selbst bei technisch einwandfreier Instandsetzung wird das Unfallauto bei einem Verkauf weniger einbringen als ein vergleichbares, unfallfreies Modell, weil die Wertminderung den potenziellen Verkaufspreis mindert.
Die technische Wertminderung
Verbleiben nach einer Reparatur technische Mängel am Fahrzeug, spricht man von einer technischen Wertminderung. Dabei bezieht sich die Wertminderung auf die Sicherheit, Lebensdauer, Nutzbarkeit oder das Erscheinungsbild, wobei optische Mängel am Lack am häufigsten vorliegen. Da moderne Reparaturverfahren meist eine fehlerfreie Instandsetzung gewährleisten, tritt eine technische Wertminderung heute nur noch selten auf – ausgeschlossen ist sie aber dennoch nicht.
Minderwert im Gutachten – wie hoch ist die Wertminderung nach einem Unfall und wie wird sie berechnet?
Der Minderwert in einem Gutachten beziffert den Wert des Fahrzeugs, den es vor dem Unfall hatte und zeigt auf, wie hoch die Kosten bei der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Pkws liegen. In die Berechnung der Summe in einem Auto-Gutachten nach einem Unfall fließen verschiedene Faktoren ein:
- Alter des Fahrzeugs
- Laufleistung
- Vorschäden
- Umfang und Art des Schadens
- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffung und Neuwert
Auf Grundlage aller Faktoren kommen zur Berechnung des Minderwerts in einem Gutachten verschiedene Rechenmodelle zum Einsatz. Von Gerichten wird zumeist die Ruhkopf-Sahm-Formel bevorzugt. Sie berechnet den Prozentsatz der Reparaturkosten im Verhältnis zum aktuellen Wert oder zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, wobei das Alter berücksichtigt wird. Aber auch das Hamburger Modell oder das Bremer Modell können für den Minderwert in einem Gutachten herangezogen werden. Eine gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht.
Achtung: Die sogenannte MFM-Berechnungsmethode wird gerne von Versicherungen genutzt, da die Summe des Minderwerts in einem Gutachten sehr gering ausfällt. Aus diesem Grund sollten Sie bei einem unverschuldeten Unfall von Ihrem Recht Gebrauch machen und einen unabhängigen Kfz-Unfallgutachter bestellen.
Was ist ein Gutachten für ein Auto nach einem Unfall?
Ein Gutachten für ein Auto nach Unfall dient der detaillierten Auflistung aller Schäden und führt alle Werte auf. Aus diesem Grund findet sich auch immer der Minderwert in einem Gutachten wieder. Einerseits dient das Unfallgutachten als Voraussetzung für die Schadenregulierung und stellt andererseits sicher, dass Sie all Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen können. Sie sollten ein Auto-Gutachten nach einem Unfall beauftragen, wenn sich der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze von ca. 1.000 Euro bewegt. In dem Fall ist die gegnerische Versicherung verpflichtet, die Kosten für die Erstellung zu tragen.
Liegt der Schaden darunter, so reicht meist ein Kostenvoranschlag aus. Hier ist allerdings der Minderwert nicht berücksichtigt. Die Werkstatt, die das Angebot erstellt, listet lediglich die Reparaturkosten und die Stundensätze auf. Auch in dem Fall entfallen die Kosten auf die Gegenpartei.
Gut zu wissen: Der berechnete Minderwert in einem Gutachten steht Ihnen als Eigentümer des Fahrzeugs zu. Was Sie damit machen, bleibt Ihnen überlassen. Sie müssen von dem Betrag nicht zwingend Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Anders ist das bei einem Leasingfahrzeug und dem sogenannten Minderwertgutachten. Hier erhält der Leasinggeber die Wertminderung.
Was ist ein Minderwertgutachten im Unterschied zum Minderwert in einem Gutachten?
Ein Minderwertgutachten wird immer dann erstellt, wenn Sie ein Leasingfahrzeug zurückgeben. Es gibt Aufschluss darüber, wie Schäden oder Mängel sich auf den Minderwert zum Zeitpunkt der Rückgabe auswirken. Das Minderwertgutachten legt damit die Grundlage dafür, ob und in welcher Höhe der Leasingnehmer eine Nachzahlung leisten muss.
Bestandteile des Minderwertgutachtens sind alle relevanten Informationen, die den Zustand des Fahrzeugs beschreiben. Darunter allgemeine Fahrzeugdaten wie der Kilometerstand, aber auch frühere Reparaturen oder starker Verschleiß.
Wie auch ein Schadengutachten nach einem Unfall, kann ein Minderwertgutachten jeder qualifizierte Kfz-Sachverständige erstellen. Stellen Sie nur sicher, dass dieser unabhängig von Leasingpartner oder Autohäusern agiert, so wie es bei uns als Ihr Kfz-Gutachter in Braunschweig der Fall ist.