Totalschaden-Gutachten – deshalb ist es so wichtig
Viele Unfälle gehen glimpflich aus und bis auf ein paar Dellen ist das Auto weitestgehend unbeschadet. Das ist allerdings nicht immer der Fall. War der Zusammenstoß so heftig, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, scheint der Wagen „schrottreif“ zu sein. Zumindest liegen die Kosten für die Reparatur höher als der Wiederbeschaffungsaufwand. In diesem Zusammenhang sollten Sie auf keinen Fall auf ein Totalschaden-Gutachten verzichten. Sind Sie unverschuldet in einen solchen Unfall verwickelt worden, haben Sie das Recht auf eine Schadenregulierung durch die gegnerische Versicherung, die oftmals weit über den eigentlichen Schaden hinausgeht.
In diesem Beitrag sehen wir uns das Totalschaden-Gutachten einmal näher an und zeigen Ihnen, warum dieses im Ernstfall unverzichtbar ist.
Unfallgutachten: Was ist ein Totalschaden?
Ob ein Totalschaden vorliegt oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In jedem Fall ist zunächst festzuhalten, dass ein Totalschaden-Gutachten darüber Aufschluss gibt. Dieses wird von einem Kfz-Unfallgutachter wie uns erstellt. Grundsätzlich liegt ein Totalschaden vor, wenn der Sachschaden am Fahrzeug so gravierend ist, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, also die Kosten für ein vergleichbar neues Modell, übersteigen. Man unterscheidet dabei drei Arten des Totalschadens, wobei wir uns in der Folge auf den wirtschaftlichen Totalschaden beziehen:
Technischer Totalschaden
Unechter Totalschaden
Wirtschaftlicher Totalschaden
Überschreiten die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um 30 %, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Grundlage für die Ermittlung ist das Totalschaden-Gutachten. Im Unterschied zu einem technischen Totalschaden wäre eine Reparatur aber zumindest in der Theorie möglich.
Relevant für das Totalschaden-Gutachten sind bei einem wirtschaftlichen Totalschaden:
- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffung
- swert Restwert
- Wertminderung
Der Wiederbeschaffungsaufwand wird errechnet, indem die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert ermittelt wird. Übersteigen die veranschlagten (brutto) Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, ist der wirtschaftliche Totalschaden ermittelt. Achtung: Ein Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt berücksichtigt im Gegensatz zu einem Unfallgutachten bei Totalschaden diese Faktoren nicht.
Was ist der Restwert und wie wird er berechnet?
Der Restwert wird im Gutachten bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ermittelt. Dabei wird der Geldwert kalkuliert, zu dem das Fahrzeug noch verkauft werden kann. Grundlage ist das höchste Angebot eines Händlers.
Warum ein Totalschaden-Gutachten?
Bei einem Unfall durch Fremdverschulden sind Sie der Geschädigte und haben Anspruch auf Leistungen der gegnerischen Versicherung. Dabei haben Sie neben dem Schadenersatz das Recht auf weitere Zahlungen wie die Kostenübernahme für einen Mietwagen.Damit Sie dieses auch durchsetzen können, bedarf es eines Totalschaden-Gutachtens. Das Dokument erlaubt durch den Umfang eine umfassende Übersicht über alle Schäden, spiegelt aber auch den Restwert, den Wiederbeschaffungswert, die Reparaturkosten oder den Nutzungsausfall wider. Letztlich hängt der Betrag der Schadenregulierung davon ab, was im Totalschaden-Gutachten ermittelt wird.
Wichtig: Natürlich wird Ihnen die gegnerische Versicherung einen hauseigenen Kfz-Sachverständigen anbieten. Sagen Sie dazu freundlich, aber bestimmt „Nein“. Bedenken Sie, dass die Versicherung die Kosten so gering wie möglich halten möchte. In vielen Fällen erhalten Sie gerade einmal das Mindestmaß. Ein unabhängiger Sachverständiger erstellt ein neutrales Totalschaden-Gutachten, sodass Sie die Chance haben, den maximalen Schadenersatz nach einem Unfall zu erhalten.
Und keine Sorgen bezüglich der Auto-Gutachten Kosten. Sind Sie unverschuldet in den Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden verwickelt worden, muss die gegnerische Partei die Kosten dafür tragen. Auch wenn Sie Ihren eigenen Kfz-Sachverständigen berufen.
Entsprechend kann gesagt werden: Je höher der offensichtliche Schaden, desto wichtiger ist ein Totalschaden-Gutachten. Verzichten Sie nicht auf Ihre tatsächlichen Ansprüche, indem Sie sich mit einem Kostenvoranschlag abspeisen lassen. Fordern Sie Ihr Recht auf alle Leistungen ein. Zur Not hält ein Totalschaden-Gutachten auch einer gerichtlichen Auseinandersetzung stand.
Soll das Auto trotz der Einschätzung des Kfz-Sachverständigen über einen wirtschaftlichen Totalschaden repariert werden, kommt die 130-Prozent-Regelungzur Anwendung. Aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs geht hervor, dass die Autoversicherung eine fachgerechte Reparatur übernehmen muss, wenn der Wiederbeschaffungswert zwischen 100 und 130 Prozent liegt. Voraussetzung ist dafür die professionelle Reparatur und dass Sie als Geschädigter das Fahrzeug im Anschluss für mindestens sechs weitere Monate fahren.
Gut zu wissen: Zahlt Ihnen bei einem wirtschaftlichen Totalschaden die Versicherung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert aus, können Sie selbst entscheiden, ob Sie damit das Auto wirklich reparieren lassen wollen oder es verkaufen.
Totalschaden-Gutachten: Das steht Ihnen bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zu
Oftmals wissen viele Geschädigte gar nicht, was ihnen bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wirklich an Leistungen zusteht. Klar ist, dass der Schaden an sich reguliert wird. Aber wussten Sie, dass Sie unter Umständen auch Anspruch auf die Kostenübernahme eines Mietwagens haben? Genau aus diesem Grund sollten Sie in diesem Fall nie auf ein Totalschaden-Gutachten verzichten.
Zusammen mit uns als professionellen Kfz-Gutachter in Braunschweig und Umgebung setzen Sie Ihre Rechte durch auf:
- Nutzungsausfallentschädigung
- Mietwagen
- Übernahme von Abschleppkosten
- Kostenübernahme für die Entsorgung oder Verschrottung, falls ein technischer Totalschaden vorliegt
- Erstattung von An- und Abmeldekosten
- Unkostenpauschale
- Schmerzensgeld bei Personenschaden
Zögern Sie nach einem Unfall nicht, Ihren Kfz-Gutachter zurate zu ziehen. Dieser wird Sie unabhängig über das beste Vorgehen beraten. Gern können Sie sich unverbindlich mit uns in Verbindung setzen, um weitere Fragen zu klären.