Kostenvoranschlag?
Schon eine kleine Unaufmerksamkeit oder Ablenkung und es ist passiert: Wenn Sie unverschuldet in einen Autounfall geraten, ist es wichtig, zunächst einmal Ruhe zu bewahren. Die gegnerische Versicherung ist in Ihrem Fall für die Schadenregulierung zuständig. Die Grundlage dafür ist ein Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag. Beide beziffern die Schadensumme, haben aber sowohl einen anderen Umfang als auch andere Voraussetzungen und Vorteile. Damit Sie im Ernstfall die richtige Entscheidung treffen können, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag, was die Unterschiede zwischen beiden Varianten sind und wann Sie einen Unfall-Kostenvoranschlag oder ein Gutachten benötigen.
Was ist ein Unfall-Kostenvoranschlag im Gegensatz zu einem Gutachten?
Ein Unfall-Kostenvoranschlag ist die Einschätzung einer Werkstatt über die Schadenhöhe, wobei in diesem alle zu reparierenden Positionen nach dem Unfall inklusive der Stundenverrechnungssätze aufgelistet werden. Zudem ist er gleichsam eine verbindliche Zusage über den Preis, der mit dem Auftrag festgelegt wird.
Generell lässt sich ein unverbindlicher und ein verbindlicher Kostenvoranschlag unterscheiden. Handelt es sich um einen unverbindlichen Kostenvoranschlag, hat die Werkstatt hinsichtlich der tatsächlichen Endkosten einen Spielraum von maximal 20 %. Anders ist das bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag. An diesen ist die Werkstatt, ganz gleich, was am Ende wirklich unter Strich herauskommt, gebunden.
Die Form eines Kostenvoranschlags ist immer schriftlich. Ob Sie ein Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag benötigen, verraten wir Ihnen in den kommenden Abschnitten.
Welche Vorteile hat ein Kostenvoranschlag?
Was kostet ein Kostenvoranschlag?
Ob ein Unfall-Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt wird, hängt von der jeweiligen Werkstatt ab. Manche Betriebe führen diesen auch kostenfrei durch, wenn der Wagen dort repariert wird. Ansonsten bewegen sich die Kosten zwischen 50 Euro und 100 Euro. Manchmal erfolgt die Berechnung der Gebühren auch prozentual zur Schadenhöhe, meist 10 %.
Was ist ein Unfallgutachten im Unterschied zu einem Kostenvoranschlag?
Wenn es um die Frage „Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag?“ geht, erhalten Sie mit einem Kfz-Unfallgutachten ein umfangreiches Dokument, das der vollständigen Ermittlung aller relevanten Schäden und Werte bei einem Unfall dient. Der Kfz-Unfallgutachter schaut sich dafür jedes noch so kleine Detail des Unfallwagens an und berücksichtigt alle relevanten Informationen zum Fahrzeug. Zu einem Unfallgutachten gehören auch die Aufnahme von Vorschäden und die Durchführung einer Plausibilitätsprüfung. Mit einem Kfz-Unfallgutachten erhalten Sie vollständige Transparenz über Schadenpositionen sowie Werte, die ein Kostenvoranschlag nicht bietet. Das wiederum schafft im Bedarfsfall Rechtssicherheit.
Achtung: Die gegnerische Versicherung wird Ihnen bei einem Unfall die Dienstleistungen eines eigenen Kfz-Unfallgutachters zur Verfügung stellen. Dies sollten Sie dankend ablehnen und einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Das ist Ihr gutes Recht. Nur so können Sie sich auf ein Unfallgutachten verlassen, das nicht darauf basiert, die Kosten zugunsten der Versicherung möglichst gering zu halten.
Welche Vorteile hat ein Kostenvoranschlag?
Was kostet ein Kostenvoranschlag?
Ob ein Unfall-Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt wird, hängt von der jeweiligen Werkstatt ab. Manche Betriebe führen diesen auch kostenfrei durch, wenn der Wagen dort repariert wird. Ansonsten bewegen sich die Kosten zwischen 50 Euro und 100 Euro. Manchmal erfolgt die Berechnung der Gebühren auch prozentual zur Schadenhöhe, meist 10 %.
Warum ein Unfallgutachten statt eines Kostenvoranschlags bei einem Autounfall?
Sicher ist es nach einem Unfall in Ihrem Interesse, den Schaden an Ihrem Fahrzeug vollständig ersetzt zu bekommen. Darauf haben Sie nach § 249 BGB auch das Recht. Die Schadenregulierung der gegnerischen Versicherungspartei wird erst dann möglich, wenn die Schadenhöhe feststeht. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines Unfallgutachtens oder Kostenvoranschlags.
Was viele dabei aus Unwissenheit außer Acht lassen: Sie haben nicht nur Anspruch auf die Erstattung der Reparaturkosten. Auch muss die gegnerische Versicherung etwa eine Nutzungsausfallentschädigung für die Ausfallzeit zahlen oder die Mietwagenkosten übernehmen. Gleiches gilt für die Wertminderung. All diese Angaben werden in einem Unfallgutachten erfasst, wodurch es als Basis dafür dient, dass Sie all Ihre Ansprüche geltend machen können. Mehr zu diesem Thema in unserem Artikel “Minderwert im Gutachten“.
Selbst dann, wenn sich im Rahmen der Reparatur höhere Kosten zeigen, tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko, da auch dafür die andere Versicherungsseite aufkommen muss.
Im Gegensatz dazu fokussiert sich ein Kostenvoranschlag nur auf die zu reparierenden Schadenteile und listet dazu die Kosten auf. Nutzungsausfall oder Wertminderung werden somit auch nicht bei der Kostenkalkulation der Versicherung berücksichtigt.
Und was nun: Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag?
Die Frage, ob Sie einen Autounfall-Gutachter beauftragen oder einen Unfall-Kostenvoranschlag erstellen lassen sollten, beantwortet sich am einfachsten mit Blick auf die Schadensumme. Wenn der Schaden über der Bagatellgrenze von etwa 1.000 Euro liegt, ist ein Unfallgutachten einem Kostenvoranschlag vorzuziehen, damit Sie auch wirklich all Ihre Schadenersatzansprüche geltend machen können. Zudem muss die gegnerische Versicherung die Kosten für die Erstellung tragen.
Liegt der Schaden unter 1.000 Euro, benötigen Sie nicht zwingend ein Unfallgutachten und holen stattdessen einen Kostenvoranschlag ein. Eine weitere Option besteht in der Erstellung eines Kurzgutachtens von einem Kfz-Gutachter wie uns. Dieses ist nicht ganz so umfangreich wie ein Vollgutachten, enthält aber wesentlich mehr Punkte als ein Kostenvoranschlag.
Gut zu wissen: Die Bagatellgrenze von 1.000 Euro ist kein fester Wert. Letztlich ist ausschlaggebend, ob es sich um einen Bagatellschaden mit einer geringen Schadensumme handelt. Es gab schon Fälle, da wurden diese von einem Gericht bis über 1.000 Euro ausgelegt. Handelt es sich um einen Personenschaden, schließt das einen Bagatellschaden immer aus.
Gerne prüfen wir als Kfz-Gutachter in Braunschweig und Umgebung für Sie, ob in Ihrem Fall ein Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag infrage kommt. Rufen Sie uns gern unverbindlich an und wir sehen uns Ihren Fall ganz individuell an.