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Häufig gestellte Fragen
In den meisten Fällen – ja! Besonders um Ihre Interessen bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen, sollten Sie einen Gutachter hinzuziehen. Wir als Kfz-Gutachter werden neutral den Tathergang und Schaden aufnehmen, dokumentieren und bearbeiten. Das bedeutet im gleichen Zuge weniger Arbeit und eine schnelle, professionelle Abwicklung für Sie. Außerdem stehen wir als Experten bei Fragen immer gern zur Seite.
Wenn Sie einen unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) hatten, wird das Honorar des Gutachters anschließend von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Sie müssen nicht in Vorkasse treten.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall; Fahrerflucht oder höherer Gewalt (Kaskoschaden) wird die Versicherung sich auf ihr “Weisungsrecht” beziehen und einen Gutachter stellen. Nur in einzelnen Fällen werden die Kosten für den eigens ausgewählten Gutachter übernommen. Ein Telefonat mit der eigenen Versicherung vorab kann Klarheit verschaffen.
Handelt es sich bei dem Unfall um einen Bagatellschaden mit einer Schadenhöhe von unter 1.000 €, muss die Versicherung die Kosten nicht übernehmen. Hier ist ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag empfehlenswert. Wenden Sie sich gern an uns und wir beraten Sie individuell zu Ihrem Fall!
Ein Kostenvoranschlag ist lediglich ein von einer Kfz-Werkstatt erstelltes Angebot, um das verunfallte Auto wieder instand zu setzen.
Ein Gutachten ist ein umfangreiches Schreiben, welches als Beweismittel dient. Hier wurde das Fahrzeug vorab im Detail begutachtet und der Schaden genaustens dokumentiert.
In der Regel kommen wir als Sachverständiger zu Ihnen und Ihrem Kfz. Dabei fallen für Sie keine Anfahrtsgebühren an. Sollte bei einer Begutachtung eine Ansicht von unterhalb des Fahrzeugs notwendig sein oder der Abbau von Anbauteilen, wird das Fahrzeug, wenn möglich, in der hauseigenen Prüfhalle auf der Hebebühne begutachtet. Gern kommen wir auch zu Ihrer Werkstatt des Vertrauens. Wir versuchen es Ihnen in dieser meist misslichen Lage so angenehm wie möglich zu machen und richten uns ganz nach Ihnen.
Zuerst sollten Sie Ruhe bewahren, auch wenn dies meist leichter gesagt als getan ist. Sie sollten sich von Fragen der Polizei oder der gegnerischen Versicherung nicht aus dem Konzept bringen lassen. Wir unterstützen Sie gern! Zusätzlich empfehlen wir Ihnen die Beauftragung eines Verkehrsrechtsanwalt. Gern übernehmen wir das für Sie. Dieser ist im Falle eines unverschuldeten Unfalls für Sie kostenfrei und erleichtert den späteren Ablauf mit der gegnerischen Versicherung enorm.
Gerade wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, ist es ratsam eine erfahrene Verkehrsrechtskanzlei hinzuzuziehen. Diese wird sogar von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Wir arbeiten mit einer der größten Verkehrsrechtskanzleien in Braunschweig und Hannover zusammen und konnten unser Netzwerk dementsprechend ausweiten. Wir leiten Ihren Schadenfall nach der Erstellung des Gutachtens direkt an die Kanzlei weiter, welche sich anschließend bei Ihnen melden wird. Alles um Ihnen möglichst viele Schritte und Arbeit abnehmen zu können.
Natürlich können Sie auch die Kanzlei Ihres Vertrauens mit Ihrem Schadenfall beauftragen. Oft erschwert es jedoch den Ablauf und die Abwicklung. Aus Erfahrung können wir sagen, dass die Fälle, die wir nicht an unsere Kanzleien weitergeben konnten, sich meist über mehrere Monate hinweg im Streitfall befinden.